Anerkennungsverordnungen

 
Umstieg von den AHStG-Studien der Geschichte Diplom und Lehramt) und vom geltenden UniStG-Studium der Geschichte auf das Bachelorstudium Geschichte 
 
Am 11.12.2008 sind im Mitteilungsblatt der Universität Wien UG 2002, Studienjahr 2008/2009, 6.Stück, ausgegeben am 11.12.2008, mit der Nummer 49 und 50 zwei Äquivalenzverordnungen erschienen, die mit Wirkung vom 12.12.2008 den Umstieg von den AHStG-Studien der Geschichte Diplom und Lehramt) und vom geltenden UniStG-Studium der Geschichte auf das Bachelorstudium Geschichte regeln. Sie ersetzen damit die Äquivalenzliste 1 und sind unter 
 
«http://www.univie.ac.at/mtbl02/02_pdf/20081211.pdf» 
 
abrufbar. Damit ist jedenfalls wie angekündigt der Studienabschluss im Bachelorstudium mit dem abgeschlossenen ersten Abschnitt, zwei Seminaren des zweiten Abschnitts und 30 SWSt oder 60 ECTS-Punkte Freie Wahlfächer aus dem AHStG-Studium oder aus dem Diplomstudium möglich.  
 
Umstieg vom Lehramtsstudium Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung nach dem bisherigen Studienplan in den neuen, seit 1.Oktober 2008 geltenden Studienplan 
 
Am Freitag, dem 19.12.2008, ist im Mitteilungsblatt der Universität Wien eine Anerkennungsverordnung erschienen, die den Umstieg vom Lehramtsstudium Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung nach dem bisherigen Studienplan in den neuen, seit 1.Oktober 2008 geltenden Studienplan regelt, nachzulesen unter  
«http://www.univie.ac.at/mtbl02/2008_2009/2008_2009_55.pdf» 
 
Damit wird für alle Betroffenen Rechtssicherheit geschaffen. Im Einzelnen gibt es jetzt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem SS 08 begonnen haben,eine Übergangsfrist,um den 1. Studienabschnitt noch bis spätestens 30.11.2010 abschliessen zu können. 
 
Alle die ihr Studium später begonnen haben, d.h. ab SS 08, legen den 1. Studienabschnitt nach den neuen Vorschriften ab. 
Der zweite Studienabschnitt wird von allen Studierenden des Lehramtsstudiums nach den neuen Vorschriften absolviert. Die Anerkennungsverordnung enthält auch eine Äquivalenzliste, wie die alten Lehrveranstaltungstypen im Einzelnen für den neune Studienplan angerechnet werden. 
 
Die Lehrenden der Lehrveranstaltungen aus den Epochenmodulen und aus dem Modul Österreichische Geschichte werden gebeten, zu ihren Lehrveranstaltungen bis zum Ende des Sommersemesters 2010 nicht nur die in den neuen Vorschriften vorgesehenen Prüfungsmöglichkeiten anzubieten, sondern auch die alte Überblickspüfungsmöglichkeit, um den Abschluß des ersten Studienabschnitt nach den alten Vorschriften zu gewährleisten. Für den Abschluss gelten die Lehrveranstaltungstypen des neuen Studienplans als adäquat, auch wenn es sich nicht um Kurse, sondern um Vorlesungen oder Vorlesungen mit Übungen (VU) handelt. Grundkurse werden als Kombination von LVs zum Überblick und zu Methoden handelt. 
 
 
«Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des DiplomstudiumsGeschichte (A 312) nach UniStG für das Lehramtsstudium Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung (A 190 313)» 
 
«Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Lehramtsstudium Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung (A 190 313) nach UniStG in der Stammfassung oder in der geltenden Fassung für das Bachelorstudium Geschichte (A 033 603)» 
 
«Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Geschichte (A 033 603) für das Lehramtsstudium Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung (A 190 313) nach UniStG in der geltenden Fassung» 
Letzte Änderung: 27.10.2009, 19:26 | 462 Worte