Masterstudium Zeitgeschichte: Masterprüfung 
5 ECTS 
 
 
 

Zulassungsvoraussetzungen (up)

Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.  
 

Studienziele (up)

Geprüft werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten: 
 
Graph 1
Graph 2
 

Prüfungsform (up)

Kommissionelle Gesamtprüfung vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat, der sat-zungsgemäß zu besetzen ist. Die Prüfung erfolgt zu zwei Fachgebieten: dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit und einem deutlich anderen Fachgebiet, das zwischen dem Studierenden und der Prüferin / dem Prüfer vereinbart wird. Der Erstprüfer / Die Erstprüferin kommt aus dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit, der Zweitprüfer / die Zweitprüferin aus dem anderen Fachgebiet. 
 

ECTS-Punkte (up)

Die Masterprüfung hat einen Umfang von 5 ECTS Punkten. 
Letzte Änderung: 22.06.2008, 16:45 | 196 Worte