Masterstudium Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Teilnahmebeschränkungen
- Die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Wirtschafts- und Sozialgeschichte bedarf einer Anmeldung nach den Vorgaben des zuständigen akademischen Organs. Das zuständige akademische Organ veröffentlicht die Vorgaben auf seiner Internetseite.
- In Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kursen, Projektkursen, Seminaren, Forschungsseminaren und Exkursionen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt.
- Die Voraufnahme zu Lehrveranstaltungen erfolgt automationsgestützt nach dem Präferenzprinzip. Ordentliche Studierende des Masterstudiums Wirtschafts- und Sozialgeschichte werden bevorzugt behandelt. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung der automationsgestützten Reihung.
- Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltung sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen von der Bestimmung Abs. 2 und 3 Ausnahmen zuzulassen. Die in Abs. 2 festgelegte Teilungsziffer kann bei Kursen im Alternativen Pflichtmodul Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie bei Seminaren (nicht jedoch beim Forschungsseminar und beim Masterseminar) bis zu einem Drittel überschritten werden.
Letzte Änderung: 28.05.2008, 14:49 | 149 Worte