Masterstudium Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Teilnahmebeschränkungen

  1. Die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Wirtschafts- und Sozialgeschichte bedarf einer Anmeldung nach den Vorgaben des zuständigen akademischen Organs. Das zuständige akademische Organ veröffentlicht die Vorgaben auf seiner Internetseite. 
     
  2. In Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kursen, Projektkursen, Seminaren, Forschungsseminaren und Exkursionen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt. 
     
  3. Die Voraufnahme zu Lehrveranstaltungen erfolgt automationsgestützt nach dem Präferenzprinzip. Ordentliche Studierende des Masterstudiums Wirtschafts- und Sozialgeschichte werden bevorzugt behandelt. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung der automationsgestützten Reihung. 
     
  4. Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltung sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen von der Bestimmung Abs. 2 und 3 Ausnahmen zuzulassen. Die in Abs. 2 festgelegte Teilungsziffer kann bei Kursen im Alternativen Pflichtmodul Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie bei Seminaren (nicht jedoch beim Forschungsseminar und beim Masterseminar) bis zu einem Drittel überschritten werden. 
Letzte Änderung: 28.05.2008, 14:49 | 149 Worte