Masterstudium Osteuropäische Geschichte: Masterprüfung
5 ECTS
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
Studienziele
Geprüft werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Genaue Kenntnisse im engeren Fachgebiet der Masterarbeit
- Vertiefte Kenntnisse in einem deutlich anderen Gebiet der Osteuropäischen Geschichte
- Fähigkeit, die Ergebnisse der Masterarbeit professionell zu präsentieren und gegen wissenschaftliche Kritik zu verteidigen
- Fähigkeit, in historischen Kategorien und Entwicklungszusammenhängen mehrerer Spezialgebiete der Osteuropäischen Geschichte zu denken und zu argumentieren
Prüfungsform
Kommissionelle Gesamtprüfung vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat, der satzungsgemäß zu besetzen ist. Die Prüfung erfolgt zu zwei Fachgebieten: dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit und einem deutlich anderen Fachgebiet, das zwischen dem Studierenden und der Prüferin / dem Prüfer vereinbart wird. Der Erstprüfer / Die Erstprüferin kommt aus dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit, der Zweitprüfer / die Zweitprüferin aus dem anderen Fachgebiet.
ECTS-Punkte
Die Masterprüfung hat einen Umfang von 5 ECTS Punkten.
Letzte Änderung: 22.06.2008, 14:55 | 200 Worte