Masterstudium Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft: Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Masterstudium „Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Geschichte an der Universität Wien. 
 
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, insbesondere das Zusätzliche Wahlmodul Geschichtsforschung des Bachelorstudiums Geschichte oder Lehrveranstaltungen aus diesem, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind. 
 
Die Absolvierung des Zusätzlichen Wahlmoduls Geschichtsforschung im Rahmen des Bachelorstudiums Geschichte an der Universität Wien oder der Erwerb gleichwertiger Qualifikationen wird dringlich empfohlen. 
 
Für die Lehrveranstaltungen im Masterstudium „Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ werden aktive Kenntnisse der englischen Sprache sowie passive Kenntnisse mindestens einer weiteren lebenden Fremdsprache und des Lateinischen benötigt. 
Letzte Änderung: 21.05.2008, 09:02 | 161 Worte