Masterstudium Geschichte: Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Masterstudium Geschichte setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Geschichte an der Universität Wien. 
 
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind. 
 
Für die Lehrveranstaltungen im Masterstudium Geschichte werden aktive Kenntnisse der englischen Sprache sowie passive Kenntnisse mindestens einer weiteren lebenden Fremdsprache benötigt. Für die Lehrveranstaltungen der Alternativen Pflichtmodulgruppe Alte Geschichte und Altertumskunde und der Alternativen Pflichtmodulgruppe Mittelalterliche Geschichte sind darüber hinaus die Kenntnis des Lateinischen erforderlich. 
Letzte Änderung: 28.05.2008, 09:12 | 135 Worte