Lehramtstudium Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung: Zulassungsbedingungen für Absolvent/inn/en der Lehramtsprüfung für das Unterrichtsfach „Geschichte und Sozialkunde“ an einer Pädagogischen Hochschule
Studierende, welche die Lehramtsprüfung für die Hauptschulen oder die Polytechnischen Schulen im Fach „Geschichte und Sozialkunde“ an einer Pädagogischen Hochschule abgeschlossen haben, sind berechtigt, Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts zu absolvieren. Ergänzend ist für den Abschluss der ersten Diplomprüfung gem. Anlage 1, Abs. 3.8 UniStG i.d.g.F., die erfolgreiche Absolvierung folgender Lehrveranstaltungen nachzuweisen:
- Geschichtswissenschaftliche Arbeitstechniken (3 SSt.)
- Statistik und Quantifizierung (2 SSt.)
- Der Nachweis von Überblickswissen aus Alter Geschichte, Mittelalterlicher Geschichte, Neuerer Geschichte, Zeitgeschichte und Österreichischer Geschichte, von Kenntnissen aus den quellen- und methodenorientierten Fächern sowie aus Historiographiegeschichte, Theorien in der Geschichtswissenschaft und Theorien der Geschichtsdidaktik ist entweder durch Zeugnisse einer Pädagogischen Akademie/ Hochschule oder zusätzliche Zeugnisse von österreichischen Universitäten zu erbringen.
Letzte Änderung: 10.06.2008, 08:35 | 132 Worte