LA Auswirkungen STEOP auf LA

Auswirkungen der «StEOP-Verordnung Lehramt» auf den «Studienplan Lehramt Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung, Fassung vom 27. Juni 2008» (inkl. Schreibfehlerberichtigungen «2009», «2010», «2011»). 
 
I. Die positive Absolvierung der StEOP ist Voraussetzung für alle weiteren Lehrveranstaltungsprüfungen. Sie müssen das StEOP-Modul des Unterrichtsfaches Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung sowie das StEOP-Modul „Einführung in die Schulpädagogik und Theorie der Schule“ erfolgreich absolviert haben. 
Sie können parallel zur StEOP Vorlesungen (VO) besuchen, Sie können sich dort aber erst zur Prüfung anmelden, wenn Sie die StEOP absolviert haben. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen können Sie nicht gleichzeitig zu den beiden StEOP-Modulen besuchen (es ist keine Anmeldung möglich). Tipp: Besuchen Sie 1 oder 2 VO nach Wahl aus den epochenorientierten Fächern oder aus Österreichischer Geschichte; melden Sie sich zur VO Prüfung nach positiver Absolvierung der StEOP an (in der Regel geht sich der 2. VO Prüfungstermin zu Beginn des Folgesemesters aus). 
 
II. § 10.1.7 regelt Zulassungsbedingungen für bestimmte Lehrveranstaltungen. Hier wirkt sich die StEOP-Verordnung wie folgt aus: 
1. keine Auswirkung: „Die Lehrveranstaltungen „Einführung in das Lehramtsstudium ‚Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung’“, „Grundkurs Fachdidaktik“ und „Projektkurs Fachdidaktik“ bilden zusammen mit dem Schulpraktikum ein aufbauendes Curriculum. Im „Grundkurs Fachdidaktik“ und im „Projektkurs Fachdidaktik“ ist eine Praxisphase an einer mittleren oder höheren Schule verpflichtend zu absolvieren. Die Absolvierung von „Grundkurs Fachdidaktik“ ist Voraussetzung für die Zulassung zum Kurs „Neue Medien in der Geschichtswissenschaft und im Geschichtsunterricht“ und zum Schulpraktikum.“ 
2. keine Auswirkung, da ohnehin durch die StEOP so geregelt: „Die Absolvierung der „Einführung in das Lehramtsstudium ‚Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung’“ ist Voraussetzung für die Zulassung zu „Lektüre historiographischer Texte und Historiographiegeschichte“.“ 
3. Auswirkung auf den KU „Lektüre historiographischer Texte und Historiographiegeschichte“: Dieser Kurs war bisher Teil der alten Studieneingangsphase. Infolge der jetzt geltenden StEOP-Verordnung ist dieser KU automatisch nicht mehr Teil der StEOP, Sie können ihn daher erst belegen und absolvieren, wenn Sie die StEOP gemäß Verordnung (s. auch oben Punkt I) positiv absolviert haben. Tipp: Wenn Sie die StEOP im ersten Semester absolviert haben (was Sie unbedingt tun sollen!), belegen Sie diesen KU unbedingt im zweiten Semester
 
III. § 10.2.1 hat bisher die zur Studieneingangsphase gehörigen Lehrveranstaltungen aufgeführt. Hier wirkt sich die StEOP-Verordnung wie folgt aus: 
1. Sobald Sie die StEOP gemäß Verordnung (s. auch oben Punkt I) positiv absolviert haben, müssen Sie außer dem KU „Lektüre historiographischer Texte und Historiographiegeschichte“ eine 1 VU (mit Tutorium) nach Wahl in den epochenorientierten Fächern oder dem Fach Österreichische Geschichte“ belegen. Außerdem sollten Sie weitere VO aus den epochenorientierten Fächern bzw. Österreichischer Geschichte belegen. Tipp: Sie können und sollen alle Epochen-VO im 1. Studienjahr abschließen. 
2. Ab dem 3. Semester können Sie die Lehrveranstaltungen in den quellen- und methodenorientierten Fächern, die Kurse in den epochenorientierten Fächern, die Kurse im Fach Österreichische Geschichte, die Vorlesungen „Theorien in der Geschichtswissenschaft und Wissenschaftstheorie“ und „Theorie und Geschichte der Geschichtsdidaktik“ sowie den Kurs „Geschichtswissenschaftliche Arbeitstechniken“ belegen. 
 
IV. § 10.2.2 d) (Zeitgeschichte): Aufgrund einer «Änderung des BA Geschichte», aus dem diese Lehrveranstaltungen stammen, bedeutet dieser Punkt d) in der Praxis Folgendes: „d) Zeitgeschichte als Geschichte des 20. und 21. Jahrhunderts 2 SSt., 3 ECTS; Quellen, Methoden und Theorien der Zeitgeschichte, 2 SSt., 3 ECTS“. 
 
 
Letzte Änderung: 21.09.2011, 16:48 | 538 Worte