Masterstudium Historisch-kulturwissenschaftliche Europaforschung: Teilnahmebeschränkungen

  1. Die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung bedarf einer Anmeldung nach den Vorgaben des zuständigen akademischen Organs. Das zuständige akademische Organ veröffentlicht die Vorgaben auf seiner Internetseite. 
     
  2. In Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kursen, Integrierten Kursen, Projektkursen, Seminaren, Forschungsseminaren und Exkursionen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt. 
     
  3. Die Voraufnahme zu Lehrveranstaltungen erfolgt automationsgestützt nach dem Präferenzprinzip. Ordentliche Studierende des Masterstudiums Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung werden bevorzugt behandelt. 
     
  4. Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltung sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen von der Bestimmung Abs. 2 und 3 Ausnahmen zuzulassen. Die in Abs. 2 festgelegte Teilungsziffer kann bei Seminaren (nicht jedoch beim Forschungsseminar und beim Masterseminar) bis zu einem Drittel überschritten werden. 
Letzte Änderung: 28.05.2008, 14:27 | 121 Worte