[Ma FGG]
Masterstudium Frauen- und Geschlechtergeschichte: Teilnahmebeschränkungen
- Die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Frauen- und Geschlechtergeschichte bedarf einer Anmeldung nach den Vorgaben des zuständigen akademischen Organs. Das zuständige akademische Organ veröffentlicht die Vorgaben auf seiner Internetseite.
- In Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kursen, Projektkursen, Seminaren, Forschungsseminaren und Exkursionen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt.
- Die Voraufnahme zu Lehrveranstaltungen erfolgt automationsgestützt nach dem Präferenzprinzip. Ordentliche Studierende des Masterstudiums Frauen- und Geschlechtergeschichte werden bevorzugt behandelt.
- Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltung sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen von der Bestimmung der Abs. 2 und 3 Ausnahmen zuzulassen. Die in Abs. 2 festgelegte Teilungsziffer kann bei Kursen im Alternativen Pflichtmodul Einführung in die Frauen- und Geschlechtergeschichte sowie bei Seminaren (nicht jedoch beim Forschungsseminar und beim Masterseminar) bis zu einem Drittel überschritten werden.
Letzte Änderung: 28.05.2008, 11:54 | 134 Worte