Masterstudium Frauen- und Geschlechtergeschichte: Teilnahmebeschränkungen

  1. Die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Frauen- und Geschlechtergeschichte bedarf einer Anmeldung nach den Vorgaben des zuständigen akademischen Organs. Das zuständige akademische Organ veröffentlicht die Vorgaben auf seiner Internetseite. 
     
  2. In Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kursen, Projektkursen, Seminaren, Forschungsseminaren und Exkursionen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt. 
     
  3. Die Voraufnahme zu Lehrveranstaltungen erfolgt automationsgestützt nach dem Präferenzprinzip. Ordentliche Studierende des Masterstudiums Frauen- und Geschlechtergeschichte werden bevorzugt behandelt.  
     
  4. Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltung sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen von der Bestimmung der Abs. 2 und 3 Ausnahmen zuzulassen. Die in Abs. 2 festgelegte Teilungsziffer kann bei Kursen im Alternativen Pflichtmodul Einführung in die Frauen- und Geschlechtergeschichte sowie bei Seminaren (nicht jedoch beim Forschungsseminar und beim Masterseminar) bis zu einem Drittel überschritten werden. 
Letzte Änderung: 28.05.2008, 11:54 | 134 Worte