Bachelorstudium Geschichte: Prüfungsordnung

1. 
Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle einschließlich aller Fristen und der Gewichtung der einzelnen Leistungskomponenten (auch in Tutorien bzw. eFachtutorien) in der in der Satzung bestimmten Weise bekannt zu geben. Die einzelnen Leistungskomponenten sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat in Inhalt und Umfang den Studienzielen und der studentischen Arbeitsbelastung (ECTS-Punkte), die in diesem Curriculum für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehen sind, sowie den Lehr- und Lerninhalten, die im Anhang zu diesem Curriculum beschrieben sind, zu entsprechen. 
 
2. 
Die Termine und Orte von Lehrveranstaltungsprüfungen sind durch die Leiterin oder den Leiter der betreffenden Lehrveranstaltung festzulegen und den Studierenden spätestens drei Wochen vor dem Prüfungsdatum in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien sowie über öffentlichen Aushang am jeweiligen Institut, bekannt zu geben. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. 
 
3. 
Jede Lehrveranstaltung gilt nur für ein einziges Modul. Mehrfachverwertungen sind ausgeschlossen. 
 
4. 
Die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen erfordert die Erbringung aller jeweiligen Leistungskomponenten. Die positive Absolvierung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfordert in jedem Fall die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit. Schriftliche Arbeiten sind auch in der vom Lehrveranstaltungsleiter oder von der Lehrveranstaltungsleiterin angegebenen elektronischen Form abzugeben. 
 

Vorlesungen

Die Leistungsbeurteilung erfolgt in einer zweistündigen schriftlichen Prüfung über den Stoff, die folgende Komponenten umfasst: 
Der Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung kann die Möglichkeit vorsehen, dass die Prüfungsleistung bis zur Hälfte von den Studierenden in einer durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung angekündigten Form auf freiwilliger Basis durch Aufgaben wie Rezension, Bild-/Filmanalyse, Quellenkommentar, Essay etc. ersetzt werden kann, die bei der schriftlichen Prüfung fertig vorzulegen sind. 
 

Vorlesungen mit Übung

Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: 
 

Kurse mit Ausnahme der Lehrveranstaltung „Geschichtswissenschaftliche Arbeitstechniken“

Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: 
Im Kurs Text- und Diskursanalyse kann der Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung die schriftliche Prüfung durch Aufgaben wie Quellenanalyse, Essay, etc. ersetzen. 
 

Integrierte Kurse

Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: 
 

Kurs „Geschichtswissenschaftliche Arbeitstechniken“

Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: 
Innerhalb einer vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung mit der Lehrveranstaltung anzukündigenden Frist können die Studierenden eine Rohfassung ihrer Kursarbeit vorlegen, um zur Vorbereitung der Endfassung Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten.  
 

Bachelor-Seminar 1 und Bachelor-Seminar 2

Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: 
Über die Bachelorarbeit und die Präsentation ist zwischen den einzelnen Studierenden und dem Leiter bzw. der Leiterin der Lehrveranstaltung jeweils vor deren Ende ein Gespräch zu führen. Innerhalb einer vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung mit der Lehrveranstaltung anzukündigenden Frist können die Studierenden eine Rohfassung ihrer Bachelorarbeit vorlegen, um zur Vorbereitung der Endfassung Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten. 
 
 
5. 
Die Gesamtbeurteilung für ein Modul ergibt sich aus dem nach den ECTS-Punkten der Lehrveranstaltungen gewichteten arithmetischen Mittel der Beurteilungen der einzelnen Lehrveranstaltungen des Moduls. Der errechnete Wert wird, wenn die erste Dezimalstelle kleiner oder gleich 5 ist, abgerundet, sonst aufgerundet. Ein Modul kann nur dann positiv beurteilt werden, wenn alle darin enthaltenen Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden. Die jeweiligen Lehrveranstaltungen können getrennt voneinander wiederholt werden. 
 
 
6. 
Das Bachelorstudium ist abgeschlossen, wenn alle alle vorgeschriebenen Leistungen erbracht wurden. Die Gesamtbeurteilung lautet auf „mit Auszeichnung bestanden“, wenn kein Modul eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufweist und mindestens die Hälfte der Module mit der Note „sehr gut“ beurteilt wurden. Die Gesamtbeurteilungen (1) „sehr gut“, (2) „gut“, (3) „befriedigend“, (4) „genügend“ ergeben sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten arithmetischen Mittel aller in diesem Curriculum vorgesehenen Module (einschließlich der Erweiterungscurricula bzw. Wahlmodule). Der errechnete Wert wird, wenn die erste Dezimalstelle kleiner oder gleich 5 ist, abgerundet, sonst aufgerundet. 
 
---> Auf einen Blick: Lehrveranstaltungstypen mit speziellen Bestimmungen der Prüfungsordnung 
Letzte Änderung: 04.06.2008, 09:48 | 762 Worte