Masterstudium Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft: Masterarbeit
20 ECTS
Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. In der Masterarbeit sind insbesondere folgende Kompetenzen nachzuweisen:
Studienziele
- Genaue Kenntnis des Forschungsstands und der Forschungsdiskussion zu einer historischen Forschungsfrage
- Genaue Kenntnis der Theorien und Methoden zu einer historischen Forschungsfrage
- Genaue Kenntnis historischer Quellen zu einer historischen Forschungsfrage
- Fähigkeit, sich mit historischen Fragestellungen, Theorien, Narrativen und Forschungskontroversen kritisch auseinanderzusetzen und geschichtswissenschaftliche Probleme selbständig zu analysieren
- Fähigkeit, historische Forschungsfragen selbständig zu entwickeln
- Fähigkeit, aus der eigenen Forschung eigenständige Schlussfolgerungen zu ziehen
- Fähigkeit, den internationalen Forschungsstand und die internationale Forschungsdiskussion zu einer historischen Forschungsfrage in verschiedenen Originalsprachen selbständig zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten
- Fähigkeit, die angemessenen Methoden und Arbeitstechniken zu einer Forschungsfrage selbständig zu wählen und anzuwenden
- Fähigkeit, Quellen zu einer historischen Forschungsfrage selbständig zu erfassen und auszuwerten
- Fähigkeit, Quellen und ihre Überlieferung selbständig kritisch zu erschließen und zu analysieren
- Fähigkeit, eine formal korrekte, klar gegliederte, wissenschaftlich argumentierte, inhaltlich und methodisch vertretbare geschichtswissenschaftliche Forschungsarbeit größeren Umfangs und eine Kurzzusammenfassung in englischer Sprache (abstract) zu verfassen
- Grundfähigkeit, an der internationalen Forschungsdiskussion in einem Teilgebiet der Geschichtswissenschaft teilzunehmen
- Fähigkeit, den Arbeitsplan für eine größere Forschungsarbeit zu erstellen, durchzuführen und Fristen einzuhalten
- Fähigkeit, Informationen selbständig und professionell zu recherchieren – auch in verschiedenen Originalsprachen
- Fähigkeit, Probleme mithilfe von Theorien zu analysieren
- Fähigkeit, wissenschaftlich zu argumentieren
- Fähigkeit, konstruktive Kritik zu üben und die eigene Arbeit kritisch zu reflektieren
- Grundfähigkeit, im internationalen Umfeld professionell zu arbeiten
Optionale Zusatzkompetenzen:
- Fähigkeit, Quellen kritisch zu edieren
Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierende oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von vier Monaten möglich und zumutbar ist.
Umfang
Die Masterarbeit hat einen Umfang von 15 ECTS Punkten. Die Normlänge einer Masterarbeit beträgt 210.000 ASCII-Zeichen (inkl. Leerzeichen, Anmerkungen, Bibliographie, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang). Die Masterarbeit darf eine Länge von 190.000 ASCII-Zeichen inkl. Leerzeichen (ca. 65 Seiten 1 ½ zeilig, ohne Grafiken) nicht unterschreiten und 260.000 ASCII-Zeichen (ca. 85 Seiten 1 ½ zeilig, ohne Grafiken) nicht überschreiten. Längere Masterarbeiten kann das zuständige akademische Organ nur in begründeten Ausnahmefällen zur Beurteilung zuweisen. Über die Zulässigkeit der Begründung entscheidet das zuständige akademische Organ. Der Masterarbeit ist eine englischsprachige Kurzzusammenfassung (abstract) in der Länge von ca. 2.000 ASCII-Zeichen (inkl. Leerzeichen) anzuhängen.
Bei Editionsarbeiten und archivischen Erschließungsarbeiten kann der Umfang der Arbeit unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen davon abweichen.
Letzte Änderung: 22.06.2008, 13:08 | 397 Worte