Masterstudium Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung: Masterprüfung
5 ECTS
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
Studienziele
Geprüft werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Genaue Kenntnisse im engeren Fachgebiet der Masterarbeit
- Vertiefte Kenntnisse in einem deutlich anderen Gebiet der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung
- Fähigkeit, die Ergebnisse der Masterarbeit professionell zu präsentieren und gegen wissenschaftliche Kritik zu verteidigen
- Fähigkeit, in historischen Kategorien und Entwicklungszusammenhängen mehrerer Spezialgebiete der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung zu denken und zu argumentieren
Prüfungsform
Kommissionelle Gesamtprüfung vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat, der satzungsgemäß zu besetzen ist. Die Prüfung erfolgt zu zwei Fachgebieten: dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit und einem deutlich anderen Fachgebiet, das zwischen dem Studierenden und der Prüferin / dem Prüfer vereinbart wird. Der Erstprüfer / Die Erstprüferin kommt aus dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit, der Zweitprüfer / die Zweitprüferin aus dem anderen Fachgebiet.
ECTS-Punkte
Die Masterprüfung hat einen Umfang von 5 ECTS Punkten.
Letzte Änderung: 22.06.2008, 13:45 | 192 Worte