Masterstudium Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft: Masterarbeit 
20 ECTS 
 
 
 
 
Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. In der Masterarbeit sind insbesondere folgende Kompetenzen nachzuweisen: 

Studienziele (up)

 
Optionale Zusatzkompetenzen: 
 

Aufgabenstellung (up)

Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierende oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von vier Monaten möglich und zumutbar ist. 
 

Umfang (up)

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 15 ECTS Punkten. Die Normlänge einer Masterarbeit beträgt 210.000 ASCII-Zeichen (inkl. Leerzeichen, Anmerkungen, Bibliographie, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang). Die Masterarbeit darf eine Länge von 190.000 ASCII-Zeichen inkl. Leerzeichen (ca. 65 Seiten 1 ½ zeilig, ohne Grafiken) nicht unterschreiten und 260.000 ASCII-Zeichen (ca. 85 Seiten 1 ½ zeilig, ohne Grafiken) nicht überschreiten. Längere Masterarbeiten kann das zuständige akademische Organ nur in begründeten Ausnahmefällen zur Beurteilung zuweisen. Über die Zulässigkeit der Begründung entscheidet das zuständige akademische Organ. Der Masterarbeit ist eine englischsprachige Kurzzusammenfassung (abstract) in der Länge von ca. 2.000 ASCII-Zeichen (inkl. Leerzeichen) anzuhängen. 
Bei Editionsarbeiten und archivischen Erschließungsarbeiten kann der Umfang der Arbeit unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen davon abweichen.  
Letzte Änderung: 22.06.2008, 13:08 | 397 Worte