Masterstudium Frauen- und Geschlechtergeschichte: Prüfungsordnung

1. 
Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle einschließlich aller Fristen und der Gewichtung der einzelnen Leistungskomponenten in der in der Satzung bestimmten Weise bekannt zu geben. Die einzelnen Leistungskomponenten sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat in Inhalt und Umfang den Studienzielen und der studentischen Arbeitsbelastung (ECTS-Punkte), die in diesem Curriculum und dessen Erläuterungen für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehen sind, sowie den Lehr- und Lerninhalten, die im Anhang zu diesem Curriculum beschrieben sind, zu entsprechen. 
 
2. 
Die Termine und Orte von Lehrveranstaltungsprüfungen sind durch die Leiterin oder den Leiter der betreffenden Lehrveranstaltung festzulegen und den Studierenden spätestens drei Wochen vor dem Prüfungsdatum in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien sowie über öffentlichen Aushang am jeweiligen Institut, bekannt zu geben. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. 
 
3. 
Jede Lehrveranstaltung gilt nur für ein einziges Modul. Mehrfachverwertungen sind ausgeschlossen. Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die bereits für das als Zulassungsvoraussetzung geltende Studium absolviert wurden, können im Masterstudium nicht nochmals anerkannt werden. 
 
4. 
Die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen erfordert die Erbringung aller jeweiligen Leistungskomponenten. Die positive Absolvierung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfordert in jedem Fall die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit. Schriftliche Arbeiten sind auch in der vom Lehrveranstaltungsleiter oder von der Lehrveranstaltungsleiterin angegebenen elektronischen Form abzugeben. 
 

Vorlesungen

Die Leistungsbeurteilung erfolgt in einer zweistündigen schriftlichen Schlussprüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung, die folgende Komponenten umfasst: 
 

Übungen

Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: 
 

Kurse

Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: 

Projektkurse

Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: 
 

Seminare, Forschungsseminare und Exkursionen

Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: 
Über die Seminararbeit und die Präsentation ist zwischen den einzelnen Studierenden und dem Leiter bzw. der Leiterin der Lehrveranstaltung vor deren Ende ein Gespräch zu führen. Innerhalb einer vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung mit der Lehrveranstaltung anzukündigenden Frist können die Studierenden eine Rohfassung der Seminararbeit vorlegen, um zur Vorbereitung der Endfassung Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten. 
 
 
5. 
Die Gesamtbeurteilung für ein Modul ergibt sich nach den universitären Vorgaben. Subsidiär ist das arithmetische Mittel aus den nach ECTS-Punkten gewichteten Beurteilungen der Lehrveranstaltungen zu bilden, wobei bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, auf die bessere Note zu runden ist. 
Ein Modul kann nur dann positiv beurteilt werden, wenn alle darin enthaltenen Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden. Die jeweiligen Lehrveranstaltungen können getrennt voneinander wiederholt werden. 
 
6. 
Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn alle vorgeschriebenen Leistungen erbracht wurden. Die Gesamtbeurteilung ist nach den universitären Vorgaben zu berechnen. 
Subsidiär gelten folgende Regelungen: die Gesamtbeurteilung lautet auf „mit Auszeichnung bestanden“, wenn kein Modul eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufweist und mindestens die Hälfte der Module mit der Note „sehr gut“ beurteilt wurden. Die Gesamtbeurteilungen (1) „sehr gut“, (2) „gut“, (3) „befriedigend“, (4) „genügend“ ergeben sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten arithmetischen Mittel aller in diesem Curriculum vorgesehenen Module (einschließlich der Erweiterungscurricula bzw. Wahlmodule). Bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, ist auf die bessere Note zu runden. 
 
---> Auf einen Blick: Lehrveranstaltungstypen mit speziellen Bestimmungen der Prüfungsordnung 
Letzte Änderung: 02.03.2009, 08:47 | 693 Worte