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Einheit 9


Ich darf auf folgenden Hinweis der Studienprogrammleitung aufmerksam machen. 
 
Wird bei einer Prüfung bzw. einer prüfungsimmanenten LV "geschummelt", so ist die Leistung laut §13(7) Satzung Studienrecht mit "nicht beurteilt gem §13(7)" zu erfassen (die Leistung erscheint mit entsprechendem Vermerk auf dem Sammelzeugnis). 
 
Anmerkung: 
Letzte Änderung: 15.12.2009, 12:28 | 88 Worte