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CC-RBV-Checklist

ANHANG 2: CHECKLISTE FÜR INFORMATION DER BETRIEBSRÄTE UND DES DATENSCHUTZBEIRATES

DSGVO einarbeiten, Rechenschaftspflicht, Datenfolgeabschätzung 
Texte aus dem BR-Vorschlag zur RBV-Daten nach Übereinkunft vom 27.4.2017 
Diese Daten müssen ja bereits in der Projektierung vorhanden sein und laut DSGVO dokumentiert werden – hier kein Mehraufwand durch AG 
 

Checkliste: RBV-Daten

Alle IT-Systeme sind zentral zu dokumentieren. Das betrifft auch bzw. insbesondere nicht zentral verwaltete IT-Systeme, insbesondere an OE bzw. Sub-OE laut Organisationsplan der Universität Wien. 

Zentrales IT-Register

Zugang: AG, Verantwortliche, DSBR (inklusive bDSB), befugte Betriebsräte. 
 
  1. Eine zentrale Dokumentation aller IT-Systeme, die die unten angeführten Fragen beantwortet. 
    1. Verantwortliche  
    2. Zweck des IT-Systems bzw der Datenverarbeitung 
    3. Allgemein verständliche Kurzbeschreibung  
  2. Ein Register der Verarbeitungstätigkeiten  
    1. Kategorisierung der verwendeten Daten nach RBV-Daten 
    2. Verarbeitungsfunktion 
    3. Versionierung 
    4. Änderungen, Einstellen der Verarbeitung, Updates  
 
Für neu einzuführende oder bei Veränderungen bestehender IT-Systeme sind die nachfolgenden definierten Informationen ehest möglich, d.h. schon in der Anfangsphase des Projektes, schriftlich zur Verfügung zu stellen: 

Bei Projektbeginn

Im Sinne der Bestimmungen der Datenschutzgesetze sind bei jedem IT-System, das personenbezogene AN-Daten verwendet bzw. verarbeitet, folgende Prüfungen 
durchzuführen und zu dokumentieren: 
1. Prüfung, ob ein rechtmäßiger Zweck vorliegt. 
2. Prüfung, ob die personenbezogenen Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sind.  
3. Prüfung, ob die personenbezogenen Daten in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.  
4. Prüfung, ob angemessene und besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz der Verarbeitung, die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe oder einer Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, und die Überwachungssysteme am Arbeitsplatz getroffen worden sind. 
 
 
Bisheriger Text: 

Projektbeschreibung

Dokumentation des IT-Systems

Erfasste Daten

Alle im IT-System verwendeten personenbezogenen Daten sind dem Stand der Technik entsprechend verständlich zu dokumentieren (allenfalls entschlüsselt). 

Verarbeitungsdokumentation

Letzte Änderung: 30.05.2017, 12:28 | 401 Worte