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Christian Cenker
Derzeit karenziert für die Personalvertretung!
Sprechstunden
- Derzeit an der Fakultät für Informatik karenziert!
- Nach persönlicher Vereinbarung via E-Mail ausschließlich von Ihrer u:Account-Adresse während des laufenden Semesters.Keine Sprechstunden in der vorlesungsfreien Zeit.
Elektronische Kommunikation
Ausschließlich in dringenden Fällen.
Bitte beachten Sie, dass jegliche studienbezogene E-Mail-Korrespondenz mit Universitätsangehörigen aus Datenschutzgründen nur über ihre u:account-E-Mailadresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) geführt werden darf. Kontrollieren Sie Ihren u:account-Posteingang daher regelmäßig!
Der u:account ist gesichert und auch vor Spam geschützt. Weiterleitungen "amtlicher" E-Mails, insbesondere an gratis E-Mail-Dienste, sollten Sie zum eigenen Schutz unterlassen (die Inhalte werden der E-Mails werden möglicherweise analysiert, personenbezogene Daten verknüpft, Profile, auch von Nicht-Betroffenen, erstellt). Wegen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten antworte ich Studierenden daher offiziell nur an Universitätsadressen (Einerseits wegen der Datenschutzpolicy der Universität Wien im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG), andererseits habe ich kein Interesse daran, dass die Inhalte meiner E-Mails analysiert werden und weiter vermarktet werden bzw. für Spam missbraucht werden - also zum Eigenschutz).
E-Mails ohne Betreff und E-Mails ohne identifizierbaren Absender werden entweder bereits durch den Spam-Filter ausgeschieden oder sofort gelöscht.
Liebe alle: «Der Standard: Permanente Erreichbarkeit macht krank»:
- In der Freizeit, insbesondere nach Dienstschluss, an Feiertagen, Wochenenden und im Urlaub erlaube ich mir, E-Mails nicht zu lesen und deshalb auch nicht sofort zu beantworten, sondern erst am nächsten Arbeitstag, soferne es die anfallende Arbeit erlaubt!
- Ebensolches betrifft die Erreichbarkeit per Telefon: Aus Rücksichtnahme und Achtung vor den beteiligten Personen habe ich mein Diensthandy in Lehrveranstaltungen, bei Vorträgen und in Konferenzen entweder nicht dabei oder auf Stand-by. Falls Ihre Mitteilung bzw Ihr Anliegen wichtig ist, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail, beachten Sie dabei aber Punkt 1.
Lehrveranstaltungen
Sie sollten sich für alle Lehrveranstaltungen, an denen Sie teilnehmen, im u:space anmelden. Nähere Auskünfte dann ausschließlich in der Lehrveranstaltung oder in der zugehörigen eLearning-Plattform.
Prüfungen
Die Anmeldung zu den Prüfungen ist ab dem Erscheinen dieser im u:space ausschließlich durch den Studierenden/die Studierende selbst möglich (An- und Abmeldefristen beachten). Eine verspätete An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich! Die Lehrenden haben keine Möglichkeit hier einzugreifen und dürfen dies auch nicht, da die Spielregeln für alle Studierenden gleich sein müssen.
Im §6 Abs. 5 der Satzung Studienrecht heißt es:
"(5) Studierende, die zu einer Prüfung nach Abs. 1 nicht erschienen sind und sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder keinen triftigen Grund für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen können, werden nicht beurteilt. Sie sind von der Studienprogrammleiterin oder dem Studienprogrammleiter für den nächsten Prüfungstermin von der Anmeldung zu derselben Prüfung zu sperren."
sind zu sperren bedeutet: es gibt hier für uns und sie keinerlei Ermessensspielraum.
Anmeldung zu kommissionellen Prüfungen (4. Termin = dritte Wiederholung!) ausschließlich über das Studienservicecenter.
Die Prüfungsinhalte beziehen sich immer auf die zuletzt gehaltene Lehrveranstaltung.
Lehr- und Prüfungsinhalte erfahren Sie ausnahmslos in der Lehrveranstaltung sowie der zugehörigen eLearning-Seite.
Prüfungseinsichten
- Prüfungseinsichten sind erst nach dem Erscheinen Ihrer Note im u:space möglich!
- Termine für Prüfungseinsichten zu den jeweiligen schriftlichen Prüfungen werden über u:Space an Ihre Studierenden-E-Mail-Adressen versandt. Da diese Termine nur während des Semesters stattfinden können und die jeweilige Lehre und die verpflichtenden Termine der Prüfenden berücksicht werden müssen, da wir keine Sekretariatsunterstützung bei Prüfungseinsichten haben, kann diese E-Mail zu den Prüfungsterminen am Ende eines Semesters möglicherweise erst am Anfang des kommenden Semesters ausgesendet werden. Wir bemühen uns, dies afap zu erledigen.
Die Einsichtnahme ist bis maximal 6 Monate nach Verlautbarung der Note im u:space möglich, danach werden die Prüfungsakte vernichtet.
Erscheint die Note nicht in Ihrem u:space-Sammelzeugnis (spätestens 6 Wochen nach der Prüfung), obwohl Sie an einer Prüfung teilgenommen haben, so melden Sie sich bitte beim Studienservicecenter-Informatik (SSC).
Vorsicht: Wenn Sie dies erst nach 6 Monaten bemerken und kundtun, dann kann keine Note mehr vergeben werden, da der Prüfungsakt bereits vernichtet sein wird!
Anrechnungen von Lehrveranstaltungen
Haben Sie bereits ein Studium abgeschlossen (außerhalb der EU), so müssen Sie dieses eventuell nostrifizieren lassen. Dafür sind andere Stellen zuständig, die ich nicht kenne.
Für Anrechnungen ist die StudienProgrammLeitung (SPL) zuständig.
Von dieser werde ich hie und da beauftragt, Äquivalenzen von Lehrveranstaltungen mit den Lehrveranstaltungen MG1 und MG2 zu überprüfen. Um dies effizient und relativ zügig durchführen zu können, benötige ich von den Studierenden, die an mich verwiesen werden, folgende Unterlagen per E-Mail:
- Welche Lehrveranstaltung soll als welche angerechnet werden?
- Welche Lehrveranstaltung welcher anerkannten Universität haben Sie besucht?
- Inhalte der anzurechnenden Lehrveranstaltung:
- Dazu entweder ein Link zur Homepage der "Originallehrveranstaltung", die Sie besucht haben, aus der eindeutig und offizell hervorgeht, was die Inhalte der Lehrveranstaltung waren (ich muss die Äquivalenz der Inhalte rechtskonform bestätigen können),
- oder eine beglaubigte Übersetzung der Lehrinhalte (außer Original ist deutsch oder englisch).
- Zeugnisse der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung (Sammelzeugnis der Universität Wien oder der TU-Wien etwa) und falls diese nicht in Deutsch oder in Englisch vorliegt, auch eine beglaubigte Übersetzung dazu.
Ich darf einzig und allein aufgrund der mir vorliegenden, schriftlichen Unterlagen eine inhaltliche Bewertung abgeben. Die Inhalte der anzurechnenden Lehrveranstaltungen müssen zu mindestens 80% übereinstimmen. Sie erhalten dann in Kopie meine "Feststellung", die endgültige Entscheidung liegt bei der SPL, einzureichen ist der Antrag von Ihnen persönlich im StudienServiceCenter (SSC). Siehe auch:
Letzte Änderung: 10.03.2020, 10:35 | 841 Worte