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Benutzerinnenordnung für die Labors der Fakultät für Informatik:
- Zur Nutzung berechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Studierenden der Fakultät für Informatik.
- Die Benutzung durch Studierende erfolgt im Rahmen von Lehrveranstaltungen und Tutorien und gegebenenfalls zu den freien Öffnungszeiten (siehe unten).
- Die Gerätetechnik ist pfleglich zu behandeln. Eingriffe in die Geräte, das Lösen von Steckverbindungen oder das Entfernen und Hinzufügen von Geräten dürfen nicht eigenmächtig erfolgen.
- In den Computerlabors besteht Rauchverbot. Das Essen, Trinken und Konsumieren von Drogen ist in den Räumen nicht gestattet.
- Die gesamte zur Verfügung gestellte Software unterliegt den Copyright-Bestimmungen. Es ist verboten, Software von den Rechnern bzw. auf die Rechner zu kopieren bzw. zu installieren. Sofern nutzereigene oder frei verfügbare Software benötigt wird, darf diese nur von den Systemverantwortlichen installiert werden. Dies gilt nicht für Quelltexte bzw. daraus kompilierte ausführbare Dateien, die im Rahmen der Ausbildung erzeugt werden.
- Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen der Fakultät für Informatik ist Folge zu leisten.
Wenn Sie sich nicht einloggen können
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- Wenn Sie diesen ersten Zugangsversuch nicht im PC-Labor durchführen, sondern via ssh, werden Sie nach dem ersten erfolgreichen Zugangsversuch automatisch wieder abgemeldet. Warten Sie 15 Sekunden und melden Sie sich dann erneut an.
Öffnungszeiten
Derzeit ist aufgrund des stark gestiegenen Raumbedarfs durch Lehrveranstaltungen kein Labor durchgängig verfügbar. Wenn Labors nicht durch Lehrveranstaltungen belegt sind, können diese von Studierenden für Studienzwecke genutzt werden. Zum Aufschließen des Labors wenden Sie sich bitte an den Informationsschalter im Erdgeschoß (Mo-Fr 9:00-17:00).
Letzte Änderung: 15.03.2019, 18:11 | 381 Worte