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Überblick - Wissenschaftliche Erhebungen an Schulen

Möglichkeiten für Forschung im Schulkontext

Was ist rechtlich gedeckt, was nicht? 
 
Nicht gedeckt: Einfach digital oder präsent an Schulen oder im eigenen Unterricht Daten sammeln und forschen. 
Nicht gedeckt: Mit Zustimmung der Schulleitung digital oder präsent an Schulen oder im eigenen Unterricht Daten sammeln und forschen. Notwendig: Beschluss SGA/Schulforum und Einverständnis Schüler*innen 
Rechtlich ok: Obiges Bewilligungsprozedere durchlaufen 
Rechtlich ok: In einem Projekt forschen für das obiges Bewilligungsprozedere erfolgreich durchlaufen wurde. 
Rechtlich ok: Kooperationsvertrag der Forschungseinrichtung mit Schule und Einverständnis aller Beteiligten (für Schüler*innen bei Schulanmeldung). Am CSLEARN momentan in Planung: Forschung+ mit Digital Twinning  
Rechtlich ok: Privat im Umfeld der Zielgruppen anfragen. 

1 - Formales Ansuchen um eine Wissenschaftliche Erhebung an Schule(n)

a) Ausgefülltes Antragsformular; 

2 - Organistationsplan, Beschreibung und Details

b) Organisationsplan der Durchführung der wissenschaftlichen Erhebung; 
c) Kurzer Abriss der theoretischen Grundlagen für die geplante wissenschaftliche Erhebung;  
d) Operationalisierung der Fragestellungen bzw. der zu überprüfenden Arbeitshypothesen;  
e) Vorlage des Untersuchungsmaterials (z.B. Fragebogen, Interviewleitfaden, Tests, etc.);  
f) Angaben hinsichtlich der Dauer der Untersuchung pro Schüler und Klasse und Angaben nach 
welchen Kriterien die zu befragenden Schüler ausgewählt werden;  
g) Angaben zur geplanten Auswertungsmethode; 
h) Elternbrief; 
i) Informationsschreiben für den Lehrer;  
j) Bestätigung der Betreuung durch den Hochschulprofessor [sic];  

3 - Verpflichtungserklärung Datenschutz

k) Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datenschutzes und der Anonymität. 

4 - Bewilligungsformular Schule

sperat (nicht mit Buchstaben durchnummeriert).  

Datenschutz

Für die Forschung ist das DSG und die DSGVO einzuhalten. 
 
Sobald eine Identifizierung einzelnen Personen möglich ist, z.B. Vollständige der Datensätze mit Freitextantworten: Datenverarbeitungsverzeichnis:  
 
Zweck der Verarbeitung 
Art der verarbeiteten Daten 
Kategorien von betroffenen Personen 
Rechtsgrundlagen/Einverständnis 
Empfänger 
Angaben zu Übermittlungen der Daten in Länder außerhalb der EU 
Löschfristen 
Sicherheitsmaßnahmen zum Datenschutz (Zusammenfassung wesentlicher Aspekte vgl. WKO) 
Vollständige Anonymisierung → Personenbezug fällt weg: kein Verarbeitungsverzeichnis  
 

Quellen

Bildungsdirektion Wien. Formulare.  
Schlagwort: "Wissenschaftliche Erhebungen" 
https://webservice.bildung-wien.gv.at/Formulare/AllgemeinbildendePflichtschulen/Schule/tabid/1161/Default.aspx (18.10.2020) 
 
WKO. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Muster-Verarbeitungsverzeichnis für Verantwortliche. https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-muster-verarbeitungsverzeichnis-verantwortliche.html (18.10.2020) 
Letzte Änderung: 09.03.2021, 16:04 | 310 Worte