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Informatikgestützte Lehr- und Lernplanung (VU, 3 ECTS, 050016, Christian Cenker)

050016: 15.00-16.30 (teilgeblockt), PC-2, Währinger Straße 29 1.OG 
 
3 ECTS entsprechen insgesamt 75 Stunden Arbeit für eine/n durchschnittlich begabte/n Studenten/in. 
Diese Lehrveranstaltung wird "teilgeblockt" bzw wird weitestgehend via Internet und persönlich vereinbarten Terminen abgehalten! 

Aktuelle Meldungen und Termine

Inhalt

eLearning oder E-Learning

Wie schreibt man das eigentlich? 
Laut Duden oder österreichischem Wörterbuch ist E-Learning die korrekte Schreibweise, da Hauptwörter (Nomen) mit einem Großbuchstaben anfangen. Analog dazu: E-Mail, wobei das ein Anglizismus ist und eigentlich E-Brief heißen müsste, oder, noch besser, elektronischer Brief. Elektronisches Lernen allerdings wäre inhaltlich falsch, dann schon besser: IKT-unterstütztes Lernen oder besser: Lernen unter Zuhilfenahme neuer Medien.  
Da aber eLearning oft als Zusatz zu Einrichtungen von Bildungsanbeitern verwendet wird, wie zum Beispiel bei eLearning-Center, ist auch die andere Schreibweise geläufig und in einem eng umgrenzten Rahmen (als Markennamen) zulässig, analog etwa zu "uniLearn". 
Wir bevorzugen jedoch den Begriff Blended Learning, der so viel wie gemischtes Lernen bedeutet, d.h. Mischung von On-Line und Face-2-Face-Phasen, oder noch besser, integratives Lernen, also Lernen unter Integration "neuer" Medien und "neuer" Methoden. 

eLearning und Recht

Wer eLearning betreibt findet sich oft "am Rande der Legalität" wieder, da er/sie Material ins Internet stellt, das möglicherweise (oder eigentlich sicher) urheberrechtlich geschützt ist bzw. selbst urheberrechtlich geschütztes Material produziert. Durch das öffentliche elektronische Zur-Verfügung-Stellen von Material kann man mit dem Urheberrecht in Konflikt kommen - und an Universitäten und Fachhochschulen gilt nach dem Urheberrecht selbst das in einem passwortgeschützten Bereich eines eLearning-Servers Zur-Verfügung-Stellen als öffentlich zur Verfügung gestellt. Ausnahmen gibt es nur im Schulbereich. Näheres finden Sie auf folgenden Webseiten. Insbesondere dürfen Studierende nur richtig zitierte Teile von urheberrechtlich geschützten Publikationen, und das ist alles im Internet, in ihren Arbeiten verwenden (wissenschaftliches Zitat). Wer die Copy-and-Paste Methode verwendet und nicht richtig zitiert, ist nicht nur moralisch unlauter, sondern macht sich strafbar.  
 
Am besten verwendet man fremdes Material nur, wenn es unter einer Creative Commons License (CC) steht, man ist dann jedoch verpflichtet, auch sein eigenes Material unter dieselbe Creative Commons License zu stellen, siehe «http://creativecommons.org/». Man kann eine Lizenz unter «http://creativecommons.org/choose/» aussuchen: Am besten finde ich jene, die Änderungen zulässt (und damit die Verwendung in fremden Arbeitsmaterialien), nicht kommerziell genutzt werden darf, und bei der das erstellte Material unter denselben Bedingungen weitergegeben werden muss. 
Letzte Änderung: 10.12.2013, 14:49 | 547 Worte