[Ma ZG]
Masterstudium Zeitgeschichte: Teilnahmebeschränkungen
- Die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Zeitgeschichte bedarf einer Anmeldung nach den Vorgaben des zuständigen akademischen Organs. Das zustän-dige akademische Organ veröffentlicht die Vorgaben auf seiner Internetseite.
- In Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kursen, Projektkursen, Seminaren, Forschungsse-minaren und Exkursionen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt.
- Die Voraufnahme zu Lehrveranstaltungen erfolgt automationsgestützt nach dem Präferenzprinzip. Ordentliche Studierende des Masterstudiums Zeitgeschichte werden bevor-zugt behandelt.
- Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltung sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen von der Be-stimmung der Abs. 2 und 3 Ausnahmen zuzulassen. Die in Abs. 2 festgelegte Teilungszif-fer kann bei Seminaren (nicht jedoch beim Forschungsseminar und beim Masterseminar) bis zu einem Drittel überschritten werden.
Letzte Änderung: 29.05.2008, 17:56 | 115 Worte