Masterstudium Zeitgeschichte: Teilnahmebeschränkungen

  1. Die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Zeitgeschichte bedarf einer Anmeldung nach den Vorgaben des zuständigen akademischen Organs. Das zustän-dige akademische Organ veröffentlicht die Vorgaben auf seiner Internetseite. 
     
  2. In Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kursen, Projektkursen, Seminaren, Forschungsse-minaren und Exkursionen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt. 
     
  3. Die Voraufnahme zu Lehrveranstaltungen erfolgt automationsgestützt nach dem Präferenzprinzip. Ordentliche Studierende des Masterstudiums Zeitgeschichte werden bevor-zugt behandelt.  
     
  4. Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltung sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen von der Be-stimmung der Abs. 2 und 3 Ausnahmen zuzulassen. Die in Abs. 2 festgelegte Teilungszif-fer kann bei Seminaren (nicht jedoch beim Forschungsseminar und beim Masterseminar) bis zu einem Drittel überschritten werden. 
Letzte Änderung: 29.05.2008, 17:56 | 115 Worte