Masterstudium Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft: Teilnahmebeschränkungen

  1. Die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums „Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ bedarf einer Anmeldung nach den Vorgaben des zuständigen akademischen Organs.  
     
  2. In Übungen, Kursen, Seminaren, Forschungsseminaren und Exkursionen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt. 
     
  3. In Vorlesungen mit Übungen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 40 beschränkt. 
     
  4. Die Voraufnahme zu Lehrveranstaltungen erfolgt automationsgestützt nach dem Präferenzprinzip. Ordentliche Studierende des Masterstudiums „Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ werden bevorzugt behandelt. 
     
  5. Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltungen sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen von der Bestimmung der Abs. 2 und 3 Ausnahmen zuzulassen. Die in Abs. 2 und 3 festgelegten Teilungsziffern können dabei in Vorlesungen mit Übung, Übungen und Kursen (mit Ausnahme der VU: EDV-Anwendungen im Archivwesen und der VU: Medienproduktion, Medienvermarktung) und in Seminaren (mit Ausnahme des Forschungsseminars, des SE: Bewerten und Erschließen und des SE: Digitale Medienarchitektur) bis zu einem Drittel überschritten werden. 
Letzte Änderung: 21.05.2008, 09:05 | 162 Worte