[Ma GF]
Masterstudium Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft: Teilnahmebeschränkungen
- Die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums „Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ bedarf einer Anmeldung nach den Vorgaben des zuständigen akademischen Organs.
- In Übungen, Kursen, Seminaren, Forschungsseminaren und Exkursionen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt.
- In Vorlesungen mit Übungen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 40 beschränkt.
- Die Voraufnahme zu Lehrveranstaltungen erfolgt automationsgestützt nach dem Präferenzprinzip. Ordentliche Studierende des Masterstudiums „Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ werden bevorzugt behandelt.
- Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltungen sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen von der Bestimmung der Abs. 2 und 3 Ausnahmen zuzulassen. Die in Abs. 2 und 3 festgelegten Teilungsziffern können dabei in Vorlesungen mit Übung, Übungen und Kursen (mit Ausnahme der VU: EDV-Anwendungen im Archivwesen und der VU: Medienproduktion, Medienvermarktung) und in Seminaren (mit Ausnahme des Forschungsseminars, des SE: Bewerten und Erschließen und des SE: Digitale Medienarchitektur) bis zu einem Drittel überschritten werden.
Letzte Änderung: 21.05.2008, 09:05 | 162 Worte