Lehramtstudium Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung: Zulassungsbedingungen für Absolvent/inn/en der Lehramtsprüfung für das Unterrichtsfach „Geschichte und Sozialkunde“ an einer Pädagogischen Hochschule

Studierende, welche die Lehramtsprüfung für die Hauptschulen oder die Polytechnischen Schulen im Fach „Geschichte und Sozialkunde“ an einer Pädagogischen Hochschule abgeschlossen haben, sind berechtigt, Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts zu absolvieren. Ergänzend ist für den Abschluss der ersten Diplomprüfung gem. Anlage 1, Abs. 3.8 UniStG i.d.g.F., die erfolgreiche Absolvierung folgender Lehrveranstaltungen nachzuweisen: 
 
Letzte Änderung: 10.06.2008, 08:35 | 132 Worte