Masterstudium Globalgeschichte und Global Studies: Masterprüfung
5 ECTS
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
Studienziele
Geprüft werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Genaue Kenntnisse im engeren Fachgebiet der Masterarbeit
- Vertiefte Kenntnisse in einem Fachgebiet der Globalgeschichte, wenn die Masterabeit in einer anderen Spezialdisziplin der Global Studies geschrieben wurde / vertiefte Kenntnisse in einem Fachgebiet einer anderen Spezialdisziplin der Global Studies, wenn die Masterarbeit in der Globalgeschichte geschrieben wurde,
- Fähigkeit, die Ergebnisse der Masterarbeit professionell zu präsentieren und gegen wissenschaftliche Kritik zu verteidigen
- Fähigkeit, in Kategorien und Zusammenhängen der Globalgeschichte und einer anderen anderen Spezialdisziplin der Global Studies zu denken und zu argumentieren
Prüfungsform
Die Masterprüfung ist in folgender Form abzulegen:
Kommissionelle Gesamtrüfung vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat, der satzungsgemäß zu besetzen ist. Der Erstprüfer/die Erstprüferin kommt aus dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit. Wenn diese zu einem Thema aus dem Bereich der Globalgeschichte geschrieben wurde, muss der Zweitprüfer/die Zweitprüferin aus einer anderen Spezialdisziplin der Global Studies gewählt werden. Wenn die Masterarbeit zu einem Thema aus dem Bereich einer anderen Spezialdisziplin der Global Studies geschrieben wurde, muss der Zweitprüfer/die Zweitprüferin aus der Globalgeschichte gewählt werden.
ECTS-Punkte
Die Masterprüfung hat einen Umfang von 5 ECTS Punkten.
Letzte Änderung: 22.06.2008, 13:06 | 253 Worte